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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Fassung: Dezember 2025

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen in Bezug auf die von der OG Wildnisschule WALDFEDER (i.G.) auf deren Homepage oder dem schriftlichen Kursprogrammangebotenen Kurse, Ausbildungen, Camps und Veranstaltungen.

Soweit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher bzw. männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Teilnahmebedingungen und Leistungen

Reservierungen für Angebote können über die Online Maske dieser Website, sowie per E-mail und telefonisch gemacht werden. Reservierungen gelten nach schriftlicher Zusage der Kund*in als fest gebucht.

Die An- und Abreise der Teilnehmer*innen zum Veranstaltungsort ist seitens der Privatperson/ Schule etc. zu organisieren und nicht im Preis enthalten. Das Kursangebot beinhaltet Material und Verpflegung im Falle ganztägiger oder mehrtägiger Kurse. Die Kursgebühr beinhaltet keine Versicherung für Teilnehmenden.

3. Storno- und Umbuchungsbedingungen

Auch wir kommen leider nicht ohne das Kleingedruckte wie Stornobedingungen aus, aber mit uns kann man auf jeden Fall darüber reden. Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Bei Absagen oder Rücktritt durch die Schule/ den Teilnehmenden gelten folgenden unten angeführten Stornobedingungen:

Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Bei einem Rücktritt von der Veranstaltung entstehen folgende Stornokosten:
• Bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos*
• Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 10 % der Kursgebühr (Bei Buchungen von Familien max. 30 Euro/Familie)
• Bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 30 % der Kursgebühr**
• Bis 1 Woche vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr**
Für nachträgliche Rechnungsänderungen verlangen wir eine Pauschale i.H.v. 20,00 €.

*Sofern keine der weiteren genannten Fristen berührt werden.
**Kann der Platz anderweitig vergeben werden, beschränken sich die Stornokosten auf 30 Euro.

Bei von einer Schule gebuchten Veranstaltung inklusive einer externen Unterkunft (zb. von einem anderen Verein/ Institution) müssen die Unterkunftskosten im Falle einer Nichtteilnahme von einzelnen Kindern von der Schule übernommen werden. Die Kosten für das

Wildnisprogramm entfallen für das einzeln ausgefallene Kind.


 

Bei der Umbuchung einer bereits gebuchten Veranstaltung auf einen anderen Termin gilt folgende Regelung:

a.Falls der gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, oder nicht durchgeführt wird, besteht keine Möglichkeit der Umbuchung

b.In allen anderen Fällen: kostenlos

4. Teilnahme an Kursen

Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.


 

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Ermahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.


 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen


 

5. Absage von Seiten der Wildnisschule oder Aufall des Kurses


 

Für den Ausfall von Veranstaltungen gilt folgende Regelung:

a.Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Von der Kundin nicht in Anspruch genommene Veranstaltungen werden nicht ersetzt. Die Kundin trägt das Risiko der rechtzeitigen Anreise selbst.

b.Muss eine laufende Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Wahrnehmung des Ersatztermines obliegt bei der Kundin. Die Entscheidung über einen Sicherheitsabbruch liegt ausschließlich beim Veranstalter

c. Im Fall einer Undurchführbarkeit einer Veranstaltung aus sicherheitspolitischen (kriegerische Auseinandersetzung) oder gesundheitspolitischen (Pandemie) Gründen, werden 100% der Kosten rückerstattet.


 

6. Haftungsauschluss und Schadensersatz


 

Die Teilnahme an den Outdooraktivitäten findet auf Basis der Freiwilligkeit und auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt. Der Anbieter versichert alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen um Unfällen vorzubeugen. Kurse und Veranstaltungen im Outdoorbereich sind nie ohne Restrisiko.

Der Teilnehmende haftet für die von ihm/ihr verursachten Schäden. Dies gilt auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die ihm/ihr von uns leihweise überlassen wurden. Für seine physische und psychische Eignung zu unserer jeweiligen Veranstaltungen ist jede*r Teilnehmer*in selbst verantwortlich. Er/sie verpflichtet sich, alle von uns hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmenden oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Durch höhere Gewalt entstandene Schäden werden nicht vom Veranstalter übernommen.

Grobe Fahrlässigkeit eines Teilnehmenden, oder Gefährdung anderer Teilnehmenden, kann zum Ausschluss der Teilnahme zu Folge haben. Eltern haften für ihre Kinder.

Der Teilnehmende verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

Soweit Kurse oder Veranstaltungen in Räumen oder auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Veranstalter gegenüber den Teilnehmenden nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung des Eigentums, es sei denn, der Schaden wurde vom Veranstalter schuldhaft verursacht.


 

7. Fotonutzungsrecht

Auf all unseren Veranstaltungen kommt es vor das Seminarleiter*innen das Geschehen fotografieren und/oder filmen. Der Teilnehmende bzw. dessen gesetzlicher Vertretung (Erziehungsberechtigte) ist damit einverstanden, dass der Veranstaltende und/oder Mitarbeiter*in des Veranstaltenden das entstandene Material im Sinne der Eigenwerbung nutzen. Dazu gehört das Einbinden und Gestalten von Fotografien in Info- und Werbeblätter, Plakate, Flyer, Folder etc. (sämtliche Printmedien) sowie das Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet.
Sollte keine Einwilligung für oben beschriebene Nutzung oder nur eingeschränkte Nutzung bestehen, achten wir natürlich mit größter Sorgfalt auf diese Persönlichkeitsrechte.

8.Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Weiterbildungsteilnahme beziehungsweise Kursteilnahme von uns gespeichert und automatisiert verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn kein Widerspruch ausgesprochen wird, werden die Daten dauerhaft gespeichert, um sie später nur zum Übersenden weiterer Angebote der Wildnisschule Waldfeder zu verwenden.


 

9. Urheber- und Kennzeichenrecht

Die Autor*innen sind bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihnen selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.


 

Das Copyright für veröffentlichte, von den Autor*innen selbst erstellte Objekte bleibt allein auf Seiten der Autor*innen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Autor*innen nicht gestattet.


 

10. Gerichtsstand


Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der OGWildnisschule Waldfeder sachlich zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

​11. Rechtswirksamkeit​

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Kontakt:           office@waldfeder.at

Carla Ende:       0681/20493669
Julian Brunmayr: 0670/4041934

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Kundenstimmen Ingrid

"...meine Tochter ist definitiv auch wieder sehr reich beschenkt worden, sie kommt immer so zufrieden und geerdet von euch nachhause… Balsam für ihre Seele!!! Zusammen sein mit euch tut ihr einfach unheimlich gut…
DANKE an euch ALLE !! 

über das Kinder- und Jugendcamp ihrer Tochter in Schleißheim

Ingrid, 50


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